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Die Verletzung der Urheberrechte setzt Redefreiheit auf beliebter Community-Site kein Ende

Urheberrechte und das Recht auf freie Meinungsäußerung sind Anfang dieses Monats wieder einmal in einen Interessenkonflikt geraten, als Blogger einen Softwareschlüssel ins Netz stellten, durch den die Verschlüsselung einiger HD-DVDs und Blu-Ray Discs umgangen werden kann.
Im Laufe der letzten Monate hat die Advanced Access Content System Licensing Administrator (AACS LA) – die Gruppe, die die AACS Kopierschutzsysteme auf HD-DVDs und Blu-Ray Discs kontrolliert – versucht, die erneute Veröffentlichung eines alphanumerischen kryptografischen Schlüssels zu verhindern, der einen Teil der vermarkteten CDs frei schalten kann. Eine breitere Öffentlichkeit wurde jedoch auf ihre Bemühungen aufmerksam, als eine beliebte Social News Site(www.digg.com), die Empfehlungen für Websites von ihren Benutzern ansammelt, eine Unterlassungsanordnung von der AACS erhielt, die ein unverzügliches Löschen der Links (in Form von Empfehlungen) verlangte, die den Schlüssel enthielten.

Während die Administratoren der Site Einsicht übten und Inhalte löschten, sowie den BenutzerInnen verboten, den Schlüssel zu veröffentlichen, wurden die Bestrebungen von einer Million Mitglieder der Site als Zensur angesehen. Die BenutzerInnen reagierten dadurch, eine noch größere Anzahl an Websites und Kommentaren ins Netz zu stellen, in denen der Schlüssel enthalten war. Die Beiträge trafen dadurch so schnell ein, dass die Administratoren sie nicht alle rechtzeitig löschen konnten. Nach einem Tag und einer massiven Dienstverweigerung erklärten die Administratoren öffentlich, dass sie die Beiträge, die den Schlüssel enthielten, nicht mehr löschen würden.

Die Moral der Geschichte scheint zu sein, dass die Information angesichts der aktuellen Internetarchitektur nicht mehr unterdrückt werden kann (eine vor kurzem auf Google durchgeführte Suche ergab, dass mehr als 1,6 Millionen Seiten den Schlüssel enthalten…). Ein kritischerer Blick auf die Ursache dieser „Benutzerrebellion“ sollte sich jedoch dem potentiellen Missbrauch im festgelegten Urheberrecht zuwenden, der die Innovation und die freie Meinungsäußerung im Internet sehr wohl ersticken könnte. Während der Urheber oder der ausführende Künstler eines Liedes zu Recht ein besonderes Mitspracherecht hinsichtlich der Benutzung seines Werks haben sollte, ist es schwierig zu verstehen, wieso es einer Privatgesellschaft erlaubt sein sollte, wahllos Zahlen auszusuchen und sie als ihr Eigentum zu erklären. Das Argument, dass das Recht der Gesellschaft nur auf Urheberrechten / der Anti-Umgehungsgesetzgebung beruht, entbehrt der moralischen Rechtfertigung, die benötigt wird, um die technologisch erfahrenen Mitglieder der Online-Gemeinschaften zu überzeugen.

Nikos Volanis – Rechtsforscher am Interdisziplinären Zentrum für Recht und IKT, Katholieke Universiteit Leuven

veröffentlicht: Tuesday, 15 May 2007
Letzte Änderung: Sunday, 5 Aug 2007
 
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